Wir unterstützen Sie bei der Haushaltshilfe, wenn durch Krankheit, Behinderung oder Altersbeschwerden der Haushalt nicht alleine bewältigt werden kann.
Diese Leistungen werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse, Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben werden die Kosten für die Haushaltshilfe teilweise von der Pflegekasse übernommen, z. B. als Teil der häuslichen Pflege oder als Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Auch die Person, die einen Angehörigen pflegt, kann Leistungen zur Reinigung ihres eigenen Haushalts bei der Pflegekasse beantragen, um somit mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.
Wenn Sie eine Verordnung vom Hausarzt haben, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt können die Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Leistungen sind:
- Einkaufen
- Kochen und Spülen
- Wäsche Waschen, Falten und Bügeln
- Aufräumen und Putzen, Bettenbeziehen
- Gardinenpflege, Fenster putzen