Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI (ehemals „Betreuungs- und Entlastungsleistungen„)
Ihr Anspruch auf monatliche Leistungen im Wert von 125 €
Pflegegeldbezieher haben gemäß § 45b des Sozialgesetzbuches XI Anspruch auf den 2017 eingeführten ,,Entlastungsbetrag” (ehemals Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Dieser wird von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro pro Monat erstattet. Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt! Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte niederschwellige Leistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.